Abrechnung über Gewerbeschein = Schwarzarbeit
Messehostessen, Samplingpromoter, Verkostungspersonal, Salespromoter und Eventhelfer müssen als reguläre Arbeitnehmer angestellt und sozialversichert sein.
Das kann über eine kurzfristige Beschäftigung erfolgen, aber auch über einen Minijob, oder eine befristete Festanstellung.
Entsprechende Sozialgerichte haben diesbezüglich mehrere Urteile verkündet, beispielsweise das Urteil: "Messe-Hostessen sind Arbeitnehmerinnen" des Hessischen Landessozialgericht.
Sollten Sie Personal über einen Gewerbeschein abrechnen oder eine Agentur beauftragen, welche ihr Personal über einen Gewerbeschein bezahlt, liegt die so genannte Scheinselbstständigkeit vor.
Das bedeutet konkret:
- Ihr Unternehmen gilt rechtlich als Arbeitgeber und nicht die Agentur, welche Sie beauftragt haben
- Ihr Unternehmen haftet demzufolge für Sozialversicherung & Lohnsteuer
- Ihr Unternehmen haftet für korrekte Arbeitszeit, Urlaubsansprüche, etc.
Genau aus diesem Grund arbeiten wir als Pearl Promotion, sowie andere große namhafte Agenturen bereits seit Jahren mit diesen Anstellungsarten und nicht mehr mit Gewerbeschein Abrechnungen.
Die gibt Ihnen und uns die Rechtssicherheit, die wir für eine langjährige und erfolgreiche Zusammenarbeit benötigen.
Des Weiteren verfügt die Pearl Promotion über eine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis, so dass auch im Rahmen von Messen und Shop in Shop Aktionen alle Parteien auf der sicheren Seite sind, wenn Sie
als Kunde unserem Personal gegenüber weisungsbefugt ist.
Gerne stehen wir Ihnen hier für weitere Auskünfte zur Verfügung. Fragen Sie uns gerne.
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